| |
Dieses ist eine private Homepage , auf der auch einige
Angebote zu finden sind. Es handelt sich aber nicht unbedingt um eigene Ware,
sondern auch um Kommissionsware. Ein Zwischenverkauf ist jederzeit möglich
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemein
Allen unseren Angeboten liegen nachstehende Bedingungen zugrunde. Sie gelten für
alle von Dr. K-D Müller ausgeführten Lieferungen und Leistungen. Dr.Müller sind
jeweils nur für seine Waren verantwortlich. Änderungen und Nebenabreden sind nur
bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam. Andere allgemeine
Geschäftsbedingungen, etwa die des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil,
ungeachtet des Zeitpunktes , wann diese eingeführt werden, auch nicht, wenn
Dr.Müller nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Angebot, Vertrag und Preis
1.1. Sämtliche von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird oder bei Versteigerungen
bereits ein verbindliches Gebot abgegeben worden ist. Ein Vertrag kommt durch
schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der
Zwischenverkauf vorbehalten.
1.2. Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Unabhängig vom Umfang des Auftrages bleibt das
Recht von Teillieferungen vorbehalten.
1.3. Die Preise beziehen sich auf die im Angebot beschriebenen Objekte.
2. Rechnungsstellung und Zahlung
2.1. Die Lieferung erfolgt immer gegen Vorauskasse.
3. Lieferung und Annahme
3.1. Dr.Müller ist verpflichtet, im Umfang der Auftragsbestätigung zu liefern.
Nicht zu vertretende Unmöglichkeit schließt den Anspruch auf Lieferung aus. Das
gleiche gilt bei höherer Gewalt, welche Dr.Müller für die Dauer deren Auswirkung
von der Lieferpflicht befreit.
3.2. Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit. Lieferfristen
sind unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten.
Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist werden
ausgeschlossen.
3.3. Eine Transportversicherung wird auf Rechnung des Käufers abgeschlossen,
soweit dieser nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form dem Abschluss dieser
Versicherung widerspricht.
4. Gefahrenübergang
4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit der
Absendung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
4.2. Es gilt als vereinbart, daß die Gefahr auch dann übergeht, wenn
Versandbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt,
die von Dr.Müller nicht zu vertreten sind. Voraussetzung für den
Gefahrenübergang ist zudem, dass dem Käufer Mitteilung von der
Versandbereitschaft gemacht wurde.
5. Mängelrüge
5.1 Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände werden in dem Zustand
versteigert, wie sie sich befinden, ohne Gewähr der Haftung für offene und
versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Die Beschreibungen der Objekte sind nach
bestem Wissen und Gewissen von Dr.Müller vorgenommen. Eine Garantie für die
Beschaffenheit wird nicht übernommen. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei
Eingang auf Mängel hin unverzüglich zu untersuchen. Mängel der gelieferten Ware
sind innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt spätestens schriftlich anzuzeigen.
5.2. Gewährleistungsansprüche des Käufers, soweit sie von Dr.Müller zu vertreten
sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung,
Ersatzlieferung, oder Rücknahme.
5.3. Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.4. Rücksendekosten und Rücksenderisiko trägt der Käufer.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum
des jeweiligen Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich die gelieferte Ware bis
zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Berlin. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht.
|